Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 1/2018 - 01.03.2018
Pressemitteilung

Noch mehr verkaufsoffene Sonntage in Alzey als zuvor - DGB ist dagegen!

1. März 2018
Während oberste Gerichte den Wildwuchs bei Sonntagsöffnungen beschneiden, selbst
Frankfurt 2018 keine mehr genehmigt, erhöht Alzey die Anzahl von 3 auf 4. Der Deutsche
Gewerkschaftsbund und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft lehnen dies ab. Der DGB
kritisiert auch samstägliche Öffnungen bis Mitternacht, da durch diese nicht genehmigungsfähige
Sonntagsarbeit ab 00:01 Uhr z.B. am 4. Advent programmiert sei.
Seit 2009 zogen oberste Gerichte enge Grenzen. So das Bundesverwaltungsgericht am 17.
Mai 2017 wegen einer rechtswidrigen Sonntagsöffnung in Worms. Auch wenn laut Ladenöffnungsgesetz
bis zu vier Sonntagsöffnungen genehmigt werden können, müssen Anlässe
gegeben sein. Dabei muss die Anlassveranstaltung alleine mehr Menschen anziehen als die
Ladenöffnung, deren Fläche größer sein als die geöffnete Verkaufsfläche und es muss ein
räumlicher Zusammenhang zwischen ihr und den geöffneten Verkaufsstellen bestehen. Ein
Fest in der Innenstadt rechtfertigt keine Ladenöffnung östlich der A 61.
Zu diesen harten Fakten hat die Stadt Alzey in ihrem blumig formuliertem Schreiben an die
Gewerkschaften keine Aussagen gemacht und die notwendigen Prognosen nicht geliefert.
Die Rechtsprechung hat das Shoppinginteresse der Kundschaft oder des Verkaufsinteresse
des Handels nicht als höheres Rechtsgut gegenüber dem verfassungsunmittelbaren Sonntagsschutz
anerkannt. Sie verwarf auch Begründungen wie die Steigerung der Attraktivität
von (Innen-) Städten. Der DGB hält die geplanten Sonntagsöffnungen für nicht genehmigungsfähig.
Für den DGB ist hier kein Wille erkennbar, sie tatsächlich an der Entscheidung zu beteiligen
und ihre Argumente ernsthaft zu prüfen. Wenn erst am 15. Februar Stellungsnahmen bis
zum 28.02. angefordert werden, während schon die Ladenöffnung am 4. März beworben
wird, scheint das nicht beabsichtigt zu sein.

Der siebte Tag darf nicht zum siebten Werktag werden. Sonntagsschutz ist Arbeitsschutz
und Schutz vor einer völligen Kommerzialisierung der ganzen Gesellschaft.
Wir sehen uns mit unserer Forderung im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht.
Ulrich Feuerhelm, Vorsitzender des DGB Alzey-Worms, zitiert: „An diesen Tagen
soll grundsätzlich die Geschäftigkeit in Form der Erwerbsarbeit, insbesondere
der Verrichtung abhängiger Arbeit, ruhen, damit der Einzelne diese Tage allein oder
in Gemeinschaft ungehindert von werktäglichen Verpflichtungen und Beanspruchungen
nutzen kann


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