Fragen und Antworten zur 3G-Regel am Arbeitsplatz und der Homeoffice-Angebotspflicht
DGB/C. Wanitcharoentham/123rf.com / Colourbox.de
Zum 24. November 2021 sind die 3G-Regeln für das Arbeitsleben in Kraft getreten. Sie gelten befristet bis einschließlich 19. März 2022. Doch was bedeutet das für die Arbeitnehmer*innen genau? Wie verhält es sich mit den Corona-Tests und muss der Arbeitgeber Homeoffice ermöglichen? Der DGB beantwortet die wichtigsten Fragen.
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